Dritter Medienänderungsstaatsvertrag
Ministerpräsidentin Malu Dreyer:
Wir versetzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage, den digitalen Wandel zu gestalten

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag solle mehr Kompetenzen für die Aufsichtsgremien, mehr Flexibilisierung bei den Ausspielwegen und hohe Qualität von Standards sicherstellen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der Beratungen zum „Landesgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“. „Freie und unabhängige Medien haben in einer Demokratie eine wesentliche Funktion. Unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz nimmt die Ländergemeinschaft die Verantwortung dafür wahr, das duale Mediensystem in Deutschland zu stärken und stetig fortzuentwickeln. Die Welt verändert sich, die Arbeitswelt ist im Wandel – und Medien werden anders genutzt. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag schärfen wir das öffentlich-rechtliche Profil und versetzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage, den digitalen Wandel zu gestalten, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der abschließenden Beratung des Landtags Rheinland-Pfalz zu dem Landesgesetz.

In allen 16 Bundesländern müssen die Parlamente dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen, bevor er in Kraft treten kann.

Die Ministerpräsidentin erläuterte: „Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag werden wichtige Reformen vorgenommen: Wir stellen die Weichen in Richtung eines modernen, relevanten und zugewandten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Anstalten erhalten mehr Flexibilität, um sich auf die geänderte Mediennutzung und die digitale Transformation einzustellen. Wir wollen, dass alle Generationen dort erreicht werden, wo sie sich medial aufhalten. Wir fordern die Anstalten in diesem Zusammenhang auf, eine gemeinsame Plattformstrategie zu entwickeln. Nach der bereits begonnenen, stärkeren Vernetzung der Mediatheken erwarten wir weitere Anstrengungen.

Der Aussprache im Landtag gingen eine ausführliche Anhörung und mehrere Befassungen im Fachausschuss voraus. Die Ministerpräsidentin machte deutlich, dass weitere Reformschritte folgen werden: „Die Rundfunkkommission der Länder unter meinem Vorsitz hat sich auf weitere, konkrete Reformfelder verständigt. Wir haben einen Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ins Leben gerufen und werden in den kommenden Monaten konstruktiv weiterarbeiten.

Der Dritte Medienänderungsstaatvertag reformiert den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag und sieht insbesondere eine Flexibilisierung bei den Verbreitungswegen vor. Das Erste, das ZDF, die dritten Programme sowie Arte und 3Sat bleiben als lineare Programme beauftragt. Programme wie KiKa, ARD Alpha oder Phoenix können auch weiterhin linear verbreitet werden. Anders als bislang könnten sie nach dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aber auch als reine Online-Angebote oder Video-on-Demand Angebote betrieben werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Anstalten und den zuständigen Aufsichtsgremien.

Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag stellt die Qualität der öffentlich-rechtlichen Angebote in den Fokus und befördert den Dialog mit dem Publikum. Die Aufsichtsgremien erhalten mit den neuen Regelungen mehr Kompetenzen mit Blick auf die Flexibilisierung der Angebote, sie sollen Richtlinien zur Qualitätsausrichtung aufstellen und werden eine größere Rolle in Haushalts- und Wirtschaftsfragen einnehmen.

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