Ehrenamtspolitischer Sprecher

Das Ehrenamt ist tief verwurzelt im rheinland-pfälzischen Bewusstsein. So engagieren sich Rund 1,5 Millionen Menschen auf ganz unterschiedliche Art und Weise freiwillig in ihrer Freizeit und ohne Vergütung für das Gemeinwohl der Gesellschaft. Ehrenamt zeichnet sich durch vielfältigste Einsatzbereiche in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Projekten aus. Egal ob bei der Feuerwehr, als Helfer in der Jugendarbeit oder im Bereich der Kultur. Das Ehrenamt ist ein starkes Bekenntnis für unsere Heimat und ist so vielfältig wie das Leben selbst.

Markus Kropfreiter - Ehrenamtpolitische Sprecher

Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien

Dieser Ausschuss befasst sich zum einen mit der Medienpolitik, die in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Beratungsgegenstände beziehen sich auf die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (insbesondere Südwestrundfunk, Zweites Deutsches Fernsehen, Deutschlandradio), soweit die Zuständigkeit des Landes begründet ist. Gleiches gilt mit Blick auf die privaten Rundfunkanstalten, die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz überwacht werden. Für die Landesregierung wird die Medienpolitik traditionell von Seiten der Staatskanzlei wahrgenommen. Deren Arbeit auf diesem Gebiet kontrolliert und begleitet der Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien.

Zum anderen befasst sich der Ausschuss mit dem breiten Themenspektrum der Digitalisierung und der digitalen Infrastruktur. Dieses beinhaltet technische Aspekte, wie etwa den flächendeckenden Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz, als auch Fragen netzkultureller Art, wie Informationsfreiheit, Datenschutz und Verantwortlichkeit im Internet. Für die Landesregierung ist für diesen Themenkomplex das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zuständig, welches insoweit von dem Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien kontrolliert wird.

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Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss ist für diejenigen Politikbereiche zuständig, die im Verantwortungsbereich des Ministeriums der Justiz liegen. Er kontrolliert deren Arbeit, berät Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich.

Zu den Themen gehören u.a. die Organisation und Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz, der Strafvollzug, das Notarwesen, der juristische Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfungen. Darüber hinaus hat der Rechtsausschuss die Aufgabe, alle Gesetzentwürfe einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Ferner befasst er sich mit grundlegenden Fragen der Geschäftsordnung des Landtags.

Ferner wurde dem Rechtsausschuss die Entscheidung über die Genehmigung von Strafverfahren gegen Abgeordnete übertragen.

Markus Kropfreiter - Eröffnung Deutschhaus 2

Petitionsausschuss

Gemäß Artikel 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz hat Jedermann das Recht, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden. Enthält die Eingabe ein Abhilfeverlangen in Bezug auf die Landesregierung oder eine Verwaltung, die der Kontrolle durch den Landtag Rheinland-Pfalz unterliegt oder ist diese auf die Änderung von Gesetzen und Verordnungen gerichtet (Legislativeingabe), so handelt es sich um eine Petition, über die im Sinne des Artikels 90a der Landesverfassung der Petitionsausschuss entscheidet. 

Alle übrigen Eingaben bearbeitet zunächst die Bürgerbeauftragte, welche den Petitionsausschuss unterstützt und im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden stärken soll. 

Als ständigen Unterausschuss bildet der Petitionsausschuss die Strafvollzugskommission.

Seit Kurzem bin ich Arbeitskreisvorsitzender des Petitionausschusses.

Markus Kropfreiter - Eröffnung Deutschhaus 3

Reden aus Mainz

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