Ein Abschied in Würde
– auch im Wandel
der Bestattungskultur
Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute eine umfassende Reform des Bestattungsgesetzes verabschiedet – ein bedeutender Schritt, der nicht nur rechtliche Klarheit schafft, sondern auch den tiefgreifenden Wandel in der Bestattungskultur widerspiegelt. Für viele Gemeinden und Angehörige bedeutet dies: mehr Flexibilität, mehr Selbstbestimmung – und dennoch ein würdevoller Abschied.
„Unser Ziel ist es, auch künftig ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen – angepasst an die Lebenswirklichkeiten der Menschen“, betont SPD- Landtagsabgeordneter Markus Kropfreiter. Als Lingenfelds Ortsbürgermeister begrüßt er die Gesetzesnovelle ausdrücklich, denn: Die gesellschaftlichen Realitäten haben sich längst verändert.
Während frühere Generationen Grabstätten oft über Jahrzehnte pflegten und als festen Bestandteil ihres Alltags empfanden, hat sich heute das Mobilitätsverhalten vieler Menschen gewandelt. Angehörige leben nicht selten weit entfernt vom letzten Ruheort ihrer Verstorbenen. Die Folge: Traditionelle Reihengräber weichen zunehmend Urnengräbern, pflegeleichte Grabformen oder alternative Bestattungsarten – etwa auf Waldfriedhöfen – gewinnen an Bedeutung.
Die jetzt beschlossene Novelle reagiert auf diese Entwicklungen. Sie erlaubt individuellere Abschiedsformen und eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten der Gestaltung – ohne dabei die Würde der Verstorbenen aus dem Blick zu verlieren. Ein zentrales Element der Reform: Die Ausgabe und das Ausbringen der Asche obliegt künftig ausschließlich ausgebildeten Bestatterinnen und Bestattern. Damit bleibt trotz größerer Freiheiten bei der Bestattungsart ein respektvoller und professioneller Umgang gewährleistet.
Nach über vier Jahrzehnten ist dies die erste grundlegende Überarbeitung des Bestattungsgesetzes – ein längst überfälliger Schritt, der sowohl der gesellschaftlichen Realität als auch dem Wunsch vieler Menschen nach mehr Selbstbestimmung gerecht wird.
Für die Kommunen bringt die Reform nicht nur klare rechtliche Rahmenbedingungen mit sich, sondern auch eine neue Verantwortung: den Wandel aktiv zu begleiten, Angebote zu schaffen und das Gedenken an Verstorbene auch in veränderten Formen würdevoll zu ermöglichen.
„Auch wenn sich Rituale und Formen wandeln – der Respekt vor dem Leben und dem Tod bleibt bestehen“, so Kropfreiter. „Diese Gesetzesänderung gibt uns als Gemeinden die Möglichkeit, moderne und zugleich würdevolle Wege des Abschieds zu gestalten.“