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Klimaschutzministerin Anne Spiegel gibt Startschuss für Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden / Programm erweitert bisherige Förderrichtlinie und unterstützt die Instandsetzung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsinfrastruktur mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent.

„Die Extremwetterkatastrophe hat neben unermesslichem Leid bei den Betroffenen, die geliebte Menschen verloren haben und vor Trümmern stehen, große Schäden an der zentralen Infrastruktur der Daseinsvorsorge angerichtet. Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen wurden von der immensen Kraft der Wassermassen weggerissen, Kläranlagen überflutet und zerstört. Damit die Kommunen in den betroffenen Regionen schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau beginnen können, stellen wir ab sofort in einem Sonderförderprogramm 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deshalb gilt bis Ende des Jahres ein vereinfachtes Antragsverfahren: Die Kommunen können die Mittel ohne förmliches Vergabeverfahren verausgaben“, gab Klimaschutzministerin Spiegel heute in Mainz bekannt.

„Mein ausdrücklicher Dank gilt allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort, die schon jetzt mit großer Anstrengung an der Beseitigung der Schäden arbeiten. Auch wenn das gesamte Ausmaß der Zerstörung noch nicht erfasst werden konnte: Wir arbeiten mit Hochdruck an einer systematischen Bestandsaufnahme der Schäden an der Wasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur und stehen in engem Kontakt mit den Versorgungsunternehmen in den betroffenen Gebieten. Fest steht schon jetzt: Wir werden einen langen Atem für den Wiederaufbau brauchen. Mit dem Sofortprogramm stehen wir als Land den Kommunen dabei zur Seite“, so Spiegel weiter. Sehr wichtig seien zudem die gestern in Berlin beschlossenen Hilfen des Bundes, die nun schnell und unbürokratisch in der betroffenen Region ankommen müssten. Sie würden aufgrund des immensen Schadensausmaßes dringend benötigt, erklärte Spiegel abschließend.

 Hintergrund:

Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden.

Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/

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