Rekordsumme:
128 Millionen Euro
für Investitionen
fließen in den
Kreis Germersheim

„128 Millionen Euro zusätzlich für den Kreis Germersheim: Diese in dieser Größe noch nie dagewesene Geldspritze hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer erwirkt. Wir profitieren damit vor Ort von einer Unterstützung durch Bundes- und Landesmittel, die einen enormen Kraftschub für Investitionen in unsere Kommunen ermöglicht und so i ganz normalen Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar sein wird.“ Mit diesen Worten kommentieren die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion Katrin Rehak-Nitsche und Markus Kropfreiter die immense finanzielle Förderung für den Kreis Germersheim. Die Rekordsumme setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen dem Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ der Landesregierung, zum anderen dem Sondervermögen des Bundes mit der Aufstockung aus Landesmitteln im Rahmen des „Rheinland-Pfalz-Plans“. Konkret fließen 2025 und 2026 jeweils 9,4 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm in den Kreis Germersheim. In den kommenden zwölf Jahren kommen voraussichtlich insgesamt 109 Mio. Euro aus dem mit Landesmitteln aufgestocktem Sondervermögen des Bundes hinzu. Der Grundstein dafür wird mit dem kommenden Nachtragshaushalt des Landes gelegt. „Die Kommunen stehen deutschlandweit vor großen Herausforderungen, das spüre wir auch hier. Mit den von Ministerpräsident Schweitzer angekündigten Millionen können wir vor Ort konkret in die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen investieren. Wir können beispielsweise Kitas oder Krankenhäuser erneuern, Straßen sanieren oder den
Klimaschutz fördern. So verbessern wir den Alltag der Menschen in vielfältiger Weise und machen unsere Infrastrukturen fit für die Zukunft“, betonen Rehak-Nitsche und Kropfreiter.
Mit der nun beschlossenen zusätzlichen Förderung der Landesregierung von landesweit insgesamt 600 Millionen Euro im Sofortprogramm sowie landesweit insgesamt 600 Millionen Euro durch die Aufstockung des Sondervermögens sei vor Ort deutlich zu spüren, dass die Landesregierung ihren Kurs der konsequenten Unterstützung der Kommunen fortsetzt. ‚“Alexander Schweitzer kennt die Kommunen und ihre Herausforderungen. Die Rekordförderung zeigt, dass er es ernst meint mit der Unterstützung der Menschen konkret vor Ort. Damit verstärkt die Landesregierung die spürbar positiven Effekte beispielsweise der milliardenschweren Teilentschuldung, des 250 Millionen Euro schweren KIPKI-Programms, der 200 Millionen aus dem Regionale Zukunftsprogramm, der 267 Millionen Euro zur Unterstützung vor Ort bei der Unterbringung Geflüchteter und weiterer Hilfen für die Kommunen. Hinzu kommt ein Kommunaler Finanzausgleich auf Rekordniveau von bald mehr als 4 Milliarden Euro. Konkrete Investitionen für konkrete Verbesserungen im Leben der Menschen – nachhaltig, zielgenau und gerecht. Das ist der Kern unserer sozialdemokratischen Politik in Rheinland-Pfalz“, so Rehak-Nitsche und Kropfreiter abschließend.

Hintergrund:
Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“: Die Gelder fließen an Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt. Landkreise, in deren Gebiet große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt liegen, sind verpflichtet, den anteiligen Betrag an diese weiterzuleiten. Verteilung und Berechnung der Summen entstehen wie folgt: Neben einem Sockelbetrag von 20 Euro je Einwohner erfolgt eine bedarfsorienterte Zuweisung unter Berücksichtigung der im Sozial- und Jugendhilfeansatz bezeichneten Leistungsausgaben der Jahre 2021-2023, deren
Ermittlung auf die Berechnung der Schlüsselzuweisung B aufbaut. Sondervermögen/Rheinland-Pfalz-Plan: Die Berechnungen sind noch vorläufig. Eine
verbindliche Ausgestaltung ist möglich, sobald die Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz vorliegt. Aus dem 500- Milliarden-Euro Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen für Länder und Kommunen 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Anteil für Rheinland- Pfalz beträgt rund 4,8 Milliarden Euro, die zwischen Kommunen und Land im Verhältnis von 60 zu 40 aufgeteilt werden. Das Land stockt den kommunalen Anteil mit insgesamt 600 Millionen Euro auf. Bei der Verteilung der Mittel an die Kommunen wird als wesentliches Kriterium die Einwohnerzahl mit einem Anteil von 90 Prozent herangezogen, gepaart mit einem Ergänzungsfaktor Finanzschwäche mit einem Anteil von 10 Prozent. Die Mittel werden an die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt.

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