Ruhose/Raab:
Telekommunikationsunternehmen müssen Versorgungsauflagen beim Mobilfunk erfüllen –
2022 ist wichtiger Meilenstein für die Mobilfunkversorgung in Deutschland

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat in seiner heutigen Sitzung über die Einhaltung der Versorgungsauflagen durch die Mobilfunkunternehmen beraten. Die Auflagen der Bundesnetzagentur sehen vor, dass die Mobilfunkunternehmen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte, alle Bundesautobahnen sowie die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen müssen. Dazu erklärten Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, und Fedor Ruhose, Digitalisierungsstaatssekretär und CIO des Landes Rheinland-Pfalz, die ordentliche und stellvertretende Mitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur sind:

„Die heutige Anhörung der Telekommunikationsunternehmen zur Einhaltung der Versorgungsauflagen hat gezeigt, dass der Weg zu einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung noch nicht abgeschlossen ist. Eine verlässliche und flächendeckende Mobilfunkversorgung hat für Deutschland und Rheinland-Pfalz eine enorme wirtschafts- und infrastrukturpolitische Bedeutung. Wir erwarten daher, dass die Unternehmen ihre heute vorgestellten Anstrengungen noch intensivieren werden.“

Zu den Zusagen der Telekommunikationsunternehmen, die Versorgungsauflagen bis Ende des Jahres weitestgehend zu erfüllen, erklärte Staatsekretär Fedor Ruhose: „Oftmals ist der Blick auf die Versorgungsstatistik zufriedenstellender als unsere Alltagserfahrung mit den Funklöchern beim Mobilfunk. Auch wenn viel getan wurde: Es bleibt die Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen, für einen flächendeckenden und hochwertigen Mobilfunk in Deutschland zu sorgen.“

Zu den weiteren Schritten, die notwendig sind, um die Versorgungsauflagen zu erfüllen, erklärte Staatsekretärin Heike Raab: „Der Beirat der Bundesnetzagentur hat wichtige Eckpunkte für das aktuelle Verfahren vorgegeben. Um die Versorgung mit Mobilfunk auch in den ländlichen Regionen weiter voranzutreiben, ist ein Dreiklang aus Versorgungsauflagen, Kontrollen und Sanktionierung durch die Bundesnetzagentur notwendig.“

Im Januar 2023 wird die Bundesnetzagentur erneut über die Erfüllung der Versorgungsauflagen bis zur Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2022 berichten. „Auf dieser Grundlage wird dann eine tiefenscharfe Bewertung der tatsächlich erreichten Ziele im Frühjahr erfolgen müssen“, betonten Raab und Ruhose.

Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung hat Rheinland-Pfalz mit den vier großen Telekommunikationsunternehmen Anfang November 2022 einen Mobilfunkpakt unterzeichnet. Die gemeinsame Vereinbarung enthält gegenseitige Zusagen und Verpflichtungen von Land und Netzbetreibern, um bestehende weiße Flecken bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und leistungsfähigen Mobilfunk in die Fläche zu bringen. Unter anderem beinhaltet der Mobilfunkpakt verpflichtende Angaben zur Errichtung und Aufrüstung von Mobilfunkmasten, zum Monitoring des Ausbaufortschritts, zu Erleichterungen im Landesbaurecht sowie zur gemeinsamen Zusammenarbeit.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

VERBINDEN SIE SICH MIT MIR

Markus Kropfreiter, Gartenstr. 11, 67360 Lingenfeld | Phone: 0176 977 05028 | E-mail: spd@markus-kropfreiter.de