Digitalisierungsminister Schweitzer
überreicht Bewilligungsbescheide an
Krankenhäuser in Speyer und Ludwigshafen
für den digitalen Ausbau

Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat dem Sankt Vincentius Krankenhaus in Speyer und dem Krankenhaus Zum Guten Hirten in Ludwigshafen Förderbescheide in Höhe von insgesamt rund 2,3 Millionen Euro überreicht. Diese übergab er in Vertretung von Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Mittel dienen dem Ausbau der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und der Schaffung von Voraussetzungen für mobiles Arbeiten, um die Patientenversorgung zu verbessern und das Krankenhauspersonal zu entlasten.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung der Krankenhausstandorte – konkret vor Ort in Speyer und Ludwigshafen, aber auch für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Alexander Schweitzer bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige, moderne Gesundheitsversorgung sowie die zunehmende Digitalisierung seien zentrale Punkte der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert.

Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.

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