Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen ab. Wir lassen niemanden alleine.

Maßnahmen des ersten Entlastungspakets vom 23. Februar 2022

Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro im Jahr.

Erhöhung der Fernpendlerpauschale: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöhen wir die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.

Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.

Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.

Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Davon profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer:innen, besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung.

• Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen:
o erweiterte Verlustverrechnung
o Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr
o Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr
o Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
o Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus

Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets vom 24. März 2022
Entlastungen für Bürger:innen
Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang – von Juni bis August 2022 – 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).

ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Das 9-Euro-Ticket galt von Juni bis August 2022 für alle Bürger:in-
nen in ganz Deutschland.

Stabile Energieversorgung durch Diversifizierung unserer Energiequellen
Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Bundesregierung hat wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Erneuerbare Energien erhalten künftig Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.

Bereitstellung von Gas: Ausgefallene Gaslieferungen kompensieren wir durch neue Energiepartnerschaften und die Diversifizierung unserer Bezugsquellen. Bislang kam der größte Teil der Erdgas-Importe über Pipelines nach Deutschland. Gas kann aber auch in flüssiger Form (Liquified Natural Gas, LNG) per Schiff nach Europa und Deutschland gebracht werden. Deshalb hat die Ampel frühzeitig damit begonnen, schwimmende LNG-Terminals zu mieten. Zusätzlich treiben wir den Bau von LNG-Terminals an Land voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Wir füllen die Gasspeicher und treffen Vorsorge für den Winter. Anfang des Jahres waren die Gasspeicher kaum gefüllt. Das haben wir geändert und dafür gesorgt, dass die Speicher in-zwischen nahezu vollständig gefüllt sind.

Förderung von Wasserstoff: Wir beschleunigen den Hochlauf unserer Wasserstoffwirtschaft und bauen unsere internationalen Lieferpartnerschaften aus. Dazu werden wir auch verstärkt klimaneutralen Wasserstoff importieren. 

Stärkung des Ordnungsrahmens

Entlastungen für Verbraucher:innen gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kund:innen weitergegeben werden.

Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu können.


Verringerung des Energieverbrauchs

Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilieneigentümer:innen werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.

Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.

Aufruf der Bundesregierung zum Energiesparen: Wir müssen aber auch Energie einsparen. Damit das gelingt, hat die Ampel die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. Mit Erfolg: Viele Haushalte und Unternehmen haben in den vergangenen Monaten den Energieverbrauch deutlich reduziert.

Maßnahmen des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022

Maßnahmen auf dem Energiemarkt

Hohe Zufallsgewinne abschöpfen: Viele Energieunternehmen erzielen wegen des Marktdesigns hohe unerwartete Gewinne, sogenannte Über- oder Zufallsgewinne. Diese schöpfen wir EU-weit ab, um eine Strompreisbremse zu finanzieren (siehe S. 4, Abwehrschirm vom 29. September 2022).

Anstieg der Netzentgelte dämpfen: Netzentgelte sind Teil der Strompreise und werden somit von den Verbraucher:innen getragen. Wir sorgen dafür, dass ihr Anstieg begrenzt wird.

Entlastung beim CO2-Preis: Die für Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Brennstoffe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Auch die Folgeschritte verschieben sich.

Entlastungen für Bürger:innen

Familien unterstützen: Wir erhöhen ab Januar 2023 Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen). Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.

Einmalzahlung für Studierende: Mit einer Energiepreispauschale von 200 Euro entlasten wir Studierende sowie Fach- und Berufsschüler:innen. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.

Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.

Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält einen zweiten Heizkostenzuschuss (415 für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro).

Einführung des Bürgergelds: Ab 2023 sorgt das Bürgergeld für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chancen. Der Regelsatz steigt um 53 Euro auf 502 Euro, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.

Einmalzahlung für Rentner:innen: Sie erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.

Weniger Sozialabgaben bis 2.000 Euro: Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.

• Das Kurzarbeitergeld haben wir bis Ende 2023 verlängert. Es gilt weiterhin der erleichterte Zugang, zudem können auch Leiharbeitnehmer:innen die Unterstützung erhalten.

Abbau der kalten Progression: Um die Folgen der Preissteigerungen auszugleichen, passen wir die Einkommensteuertarife an. Das bedeutet: weniger Steuern und mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.

• Wir führen ein Deutschlandticket für 49 Euro monatlich ein. Damit kann der ÖPNV in ganz Deutschland für beliebig viele Fahrten genutzt werden.

Sonderzahlungen von Arbeitgebern: Diese können als Inflationsausgleich gewährt werden und sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Dies gilt bis Ende 2024.

• Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.

• Die Home-Office-Pauschale wird verbessert und entfristet: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr (ursprünglich waren 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr geplant).

• Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme senken wir bis Ende 2024 auf 7 Prozent.

Unterstützung für Unternehmen

• Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert. Damit entlasten wird rund 9.000 Betriebe, die viel Energie benötigen.

• Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert, darunter das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur Liqui-ditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm.

• Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 auf 7 Prozent reduziert.

Maßnahmen des Abwehrschirms über 200 Milliarden Euro vom 29. September 2022

Soforthilfe Dezember

• Private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Wärme im Jahr wird die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse.

Energiepreisbremsen

Gas- und Fernwärme-Preisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bis herigen Verbrauchsmenge (bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021). Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Gaseinsparen aufrechterhalten werden.

Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, den Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Besondere Regelungen für Härtefälle: Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen wie z. B. Öl oder Holzpellets heizen und besonders belastet sind.

Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für ihren Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

• Parallel arbeitet die Bundesregierung an der Einführung eines befristeten Solidarbeitrags auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.

Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

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