Gesetzliche Neuregelungen
ab Januar 2023
Einführung des Bürgergelds: Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns und sorgen so für mehr
Respekt, Sicherheit und weniger Bürokratie. Berufliche Qualifikation kann etwa durch einen Weiterbil-
dungsbonus in Höhe von 150 Euro gefördert werden. Die Regelsätze steigen ab Januar 2023:
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Alleinstehende / Alleinerziehende 502 € (+ 53 €) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner:in / Bedarfsgemeinschaft 451 € (+ 47 €) Regelbedarfsstufe 2
Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 402 € (+ 42 €) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 € (+ 44 €) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 € (+ 37 €) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahren 318 € (+ 33 €) Regelbedarfsstufe 6
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Hinweis: Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe
von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.
Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.
Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regel-
altersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskosten-
pauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen. Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.
Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Steuererleichterungen für Photovoltaik: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
Mehrwegpflicht für To-go-Essen: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.
Chancen für Geduldete: 2023 tritt das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Das heißt: Langjährig Geduldete, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren hierzulande gelebt haben, sich zur deämokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind, haben dann 18 Monate Zeit, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, Deutsch sprechen und ihre Identität nachweisen können.
Neuerungen beim Betreuungsrecht: 2023 tritt die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts in Kraft. Dadurch soll die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert werden. Bei den neu eingeführten Registrierungsverfahren haben wir nachjustiert: Betreuer:innen haben nun mehr Zeit, ihre Sachkunde nachzuweisen.
Lieferkettengesetz tritt in Kraft: Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Ziel ist es, Menschenrechte in internationalen Lieferketten besser zu schützen. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren.
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Digitale Gesetzesverkündung: Das Bundesgesetzblatt wird digital und frei zugänglich und nutzbar für jede:n. Gesetze werden damit in der Regel nur noch digital verkündet.
Weniger Förderung für E-Autos: Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten keine Förderung mehr. Zudem sinkt der Umweltbonus für E-Autos. Ab September werden nur noch Privatpersonen gefördert.
Höhere Tabaksteuer: Ab Januar 2023 steigen die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.