Rheinland-Pfalz ist „OZG ready“:
Verwaltungsdigitalisierung nimmt ab 2023 weiter
an Fahrt auf

Das rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerium und die Kommunalen Spitzenverbände haben die Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes (OZG) am 31.12.2022 zum Anlass für eine Bilanz der bisherigen OZG-Umsetzung genommen und weitere Schritte auf dem Weg zur digitalen Verwaltung in Rheinland-Pfalz vereinbart. In einem gemeinsamen Strategiepapier unterstreichen Land und Kommunen ihren ganzheitlichen Ansatz bei der Verwaltungsmodernisierung, der neben dem digitalen Zugang zur Verwaltung auch die Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse in den Blick nimmt. Ein wichtiger Meilenstein ist zum Jahresende erreicht: Rheinland-Pfalz hat die technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die Verwaltungsdigitalisierung ab 2023 zielgerichtet weiter voranzutreiben. 

„Im Rahmen der OZG-Umsetzung konnten bereits wichtige Weichen für eine moderne, nutzerfreundliche und zukunftsfähige digitale Verwaltung gestellt werden. Durch die gemeinsame Meilensteinplanung von Land und Kommunen steht die Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz auf einem soliden Fundament, auf dem wir nun weiter aufbauen können. Damit kann die OZG-Umsetzung in Rheinland-Pfalz ab 2023 spürbar an Fahrt aufnehmen“, erklärte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

„Bei der Umsetzung des OZG geht es um mehr als den Einsatz von neuer Software zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Es geht vor allem darum, im Rahmen der Digitalisierung schlankere Bearbeitungsprozesse aufzusetzen und viele der bisher gängigen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen. Das alles braucht Zeit, führt aber letztlich zu mehr Effizienz in der Verwaltung und somit zu mehr Kundenzufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern“, so Michael Mätzig, Geschäftsführender Direktor des Städtetags stellvertretend für die Kommunalen Spitzenverbände.

Das Onlinezugangsgesetz wollen Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände daher als Startschuss für eine umfassende Verwaltungsmodernisierung verstanden wissen: „Die Orientierung an den Nutzerinnen und Nutzern steht für uns dabei im Mittelpunkt der Verwaltungsdigitalisierung. Deswegen haben wir uns in Rheinland-Pfalz entschieden, die OZG-Umsetzung auf den gesamten internen Verwaltungsprozess zu beziehen. Wir denken digitale Verwaltung somit umfassend neu. Das braucht Zeit“, betonen Land und Kommunen.

Einen wesentlichen Erfolg des Onlinezugangsgesetzes sehen Land und Kommunen in der Schaffung kooperativer und nachhaltiger Strukturen für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland: „Die im Rahmen der OZG-Umsetzung angestoßene arbeitsteilige Umsetzung war richtig und wichtig. Damit ist eine innovative Form der Zusammenarbeit entstanden, auf der auch über die OZG-Umsetzung hinaus aufgesetzt werden kann.“ Letztlich seien die Entscheidung für das arbeitsteilige „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) und die Bereitstellung der Konjunkturmittel des Bundes allerdings zu spät gekommen. „So wurde zwar eine kluge Lösung für ein komplexes Vorhaben gefunden, aber eben auch ganz unmittelbar wichtige Zeit verloren, die Länder und Kommunen zur konkreten Umsetzung der OZG-Lösungen gebraucht hätten“, halten Land und Kommunale Spitzenverbände fest.

Von Anfang an hatten das rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerium und die Kommunalen Spitzenverbände im Bund auf eine Priorisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen gedrängt. Land und Kommunen betonen: „Die von uns eingeforderte Priorisierung hat zwar zu einer Fokussierung auf zentrale Leistungen geführt, aber nicht zu einer Beschleunigung.“ So ist das von Rheinland-Pfalz und Hessen entwickelte OZG-Breitband-Portal eine der wenigen priorisierten Leistungen, die bereits bundesweit einsatzbereit sind.

Den Umsetzungszeitraum 2023 und 2024 wollen Land und Kommunen nun nutzen, um die bundesweit verfügbaren EfA-Leistungen landesseitig bereitzustellen. „Mit der Zusammenarbeit des kommunalen und des landesseitigen Umsetzungsprojektes haben wir in Rheinland-Pfalz dafür eine sehr gute Basis.“ Gemeinsam werde man den OZG-Prozess einer Prüfung unterziehen und die Erkenntnisse in die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes einfließen lassen. „Dabei muss insbesondere die kommunale Perspektive stärker berücksichtig werden“, erklären Land und Kommunen abschließend.

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