Hürter: Bundeswahlrecht für Situation in Rheinland-Pfalz nicht angemessen. Die Darstellung des Ausgangs der Bundestagswahl für Ortsgemeinden und Stadtteile hat in einigen Kommunen zu Nachfragen geführt. „Bundesrechtliche Vorgaben und sehr hohe Briefwahlanteile führen zu teilweise erklärungsbedürftigen Ergebnissen“, erklärt Landeswahlleiter Marcel Hürter. Er werde..