Markus Kropfreiter

Petitionsausschuss beschließt neue Online-Petitionsplattform

Petitionsausschuss
beschließt neue
Online-Petitionsplattform

Der Petitionsausschuss des Landtags hat heute beschlossen, dass das neue gemeinsame Petition-Internetportal von Bund und Ländern den Bürger*Innen auf der Petitionswebseite des Landtags Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden soll. 

Als Vorsitzender von AK Petitionen der SPD-Landtagsfraktion begrüßt Kropfreiter diesen Schritt ausdrücklich, da es ein wichtiger Schritt zur Förderung der direkten Demokratie ist.

Das Vorhaben zu einem gemeinsamen Petitionsportal wurde bereits zur Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder am 11./12. September 2022 in Wiesbaden beschlossen und soll als öffentlicher Gegenpol zu privaten Kampagnenplattformen dienen. „Die Einrichtung einer gemeinsamen Petitionswebseite ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Transparenz der politischen Entscheidungsfindung. Wir als SPD begrüßen deshalb die Einrichtung einer solchen Webseite und senden damit das richtige Signal, so dass wir uns weiterhin für die reibungslose Umsetzung einer solchen einsetzen werden“, so Kropfreiter.

Das Portal soll nicht nur bereits existierende Funktionen anbieten, wie unter anderem die Möglichkeit, Petitionen zu erstellen, zu bearbeiten, zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Es sollen darüber hinaus Informationen zu aktuellen bundes- und landesweiten Petitionen, eine Übersicht über die aktuellen Debatten in den Parlamenten und eine Datenbank mit Informationen über die Verfahrensregeln und die Rechtsgrundlagen für Petitionen bereitgestellt werden.

Die neue Petitionsplattform kann unter folgender Adresse erreicht werden:

www.petitionsportal.de

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Bätzing-Lichtenthäler: „Ein schwacher Staat hilft nur den Starken“ – SPD-Fraktion widmet ihre Jahresauftaktklausur dem Thema Rechtsstaat

Bätzing-Lichtenthäler:
„Ein schwacher Staat hilft nur den Starken“
SPD-Fraktion widmet ihre Jahresauftaktklausur dem Thema Rechtsstaat

„Wir brauchen einen wachen und wehrhaften Rechtsstaat – gerade in unseren von Krisen geprägten Zeiten. Ein schwacher Staat hilft nur den Starken Für uns als SPD-Fraktion ist daher ein entschlossener, gut ausgestatteter und handlungsstarker Rechtsstaat unverhandelbar.“
Dieses Statement hat Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, anlässlich der Jahresauftaktklausur der Fraktion mit den Schwerpunktthemen Rechtsstaatlichkeit, Gewaltmonopol, Protest und Angriffe auf den Rechtsstaat gegeben. „Wir werden diese Themen 2023 zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen. Aus der tiefen Überzeugung, dass ein starker Rechtsstaat Basis für demokratisches, freies und sicheres Zusammenleben ist. Leider geraten diese auch zutiefst sozialdemokratischen Werte zunehmend unter Druck –auch hier bei uns.“

Bei der Jahresauftaktklausur sprachen namhafte Gastredner zum Thema und debattierten mit den Abgeordneten. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, stellte seinen Beitrag unter den Titel „Respekt,
Achtungsanspruch und staatliches Gewaltmonopol – Funktionsbedingungen rechtsstaatlicher Demokratie“. Die Diskussion dazu wurde auch unter Beteiligung von Landesinnenminister Michael Ebling und Sabrina Kunz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, geführt. Im Anschluss
referierte der Journalist Hasnain Kazim zu „Guter Protest braucht keinen Kartoffelbrei.“ Seine Thesen wurden lebhaft diskutiert, bevor Holger Münch, Präsident Bundeskriminalamt, seinen Vortrag zum Thema „Entwicklungen der Sicherheitslage in Deutschland – Herausforderungen für die Sicherheitsarchitektur und Lösungsansätze“ mit anschließendem intensiven Austausch hielt.

Thema war auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu „Extremismus im öffentlichen Dienst“, das die SPD-Fraktion in Auftrag gegeben hatte. Es zeigt, welche Möglichkeiten bestehen, Extremisten aus dem Staatsdienst zu entfernen und welche Voraussetzungen dazu gegeben sein müssen. Anlass war seinerzeit, dass ein Ex-Bundestagsabgeordneter der AfD wieder als Richter tätig werden wollte. Das Gutachten finden Sie hier: bit.ly/wdgutachten

 

Statements zur Jahresauftaktklausur der SPD-Landtagsfraktion


Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Fraktionschefin: „Viele haben das Gefühl, Demokratie und Rechtsstaat seien naturgemäß gegeben. Dies ist leider nicht der Fall, unser Rechtsstaat steht unter Druck – von Feinden innen und außen. Deswegen gilt für mich ganz klar: Demokratie und Freiheit müssen gesichert und verteidigt werden, wir Demokratinnen und Demokraten müssen wehrhaft sein. Ein starker Rechtsstaat ist immer auch ein wehrhafter Staat und eine wehrhafte demokratische Gesellschaft.“


Hans Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher: „Grundvoraussetzung für einen Rechtsstaat ist das staatliche Gewaltmonopol. Exekutive und Judikative sind mit der demokratischen Legitimation der Bürger*Innen Grundpfeiler dafür, dass Werte der Mehrheit umgesetzt und Rechte der Minderheit
geschützt werden – auf Basis von Verfassung und Gesetzen. Sie gegen interne und externe Angriffe zu stärken, ist Kern unserer Arbeit und sozialdemokratischen Identität.“


Nina Klinkel, polizeipolitische Sprecherin: „Unsere Polizistinnen und Polizisten sorgen Tag für Tag dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert, dass Menschen in Sicherheit und Freiheit leben können. Sie vollbringen einen unendlich wichtigen Dienst – aber sind leider zunehmend Gefahren ausgesetzt. Dem zollen wir nicht nur höchste Anerkennung, sondern setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass sie für ihren wichtigen Dienst in jeder Hinsicht bestmöglich ausgestattet sind.“


Michael Hüttner, extremismuspolitischer Sprecher: „Dass Extremisten von innen und außen einen Rechtsstaat schwächen, im schlimmsten Fall zerstören können, ist leider keine Fiktion. Dass sie es versuchen, lässt sich überall beobachten. Umso wichtiger ist es, dass wir alle entschlossen reagieren und dass der Staat alle Bedrohungen kontinuierlich im Blick hat. Eine Leitfrage auch für uns als Sozialdemokratie ist dabei: Wo endet legitimer Protest, wo beginnt Extremismus?“

Christoph Spies, rechtspolitischer Sprecher: „Eine handlungsstarke Justiz ist ein unerlässliches Element eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats. Sie schützt Rechte der Einzelnen und auch der gesamten Gesellschaft; sie wacht über die Grundpfeiler unserer Gesellschaft und
wahrt die Ordnung unseres Zusammenlebens. Wir werden als SPD-Landtagsfraktion daher den Kurs fortsetzen, unsere Justiz gut ausgestattet, modern und bürgernah aufzustellen.“

Hintergrund
Mit ihrer Jahresauftaktklausur rückt die SPD-Landtagsfraktion einen Themenkomplex in den Mittelpunkt, mit dem sie sich auch in der Vergangenheit wiederholt und intensiv befasst hat. Mit mehreren aktuellen Debatten wurden gesellschaftliche Diskussionen ins Parlament geholt – beispielsweise nach dem Polizisten-Mord von Kusel oder der Bluttat in Idar-Oberstein. Auch fraktionsintern wurden die Themen debattiert, unter anderem unlängst der Komplex Reichsbürger und Verschwörungstheorien mit der renommierten Sozialpsychologin Pia Lamberty.

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Besucherfahrt zum Mainzer Landtag

Besucherfahrt zum Mainzer Landtag

Das Motto der diesjährigen Besucherfahrt am 1. März 2023 lautet: “Politik begreifbarer und erlebbarer machen”.

Ich lade Euch zur Teilnahme an einer Plenarsitzung in den Mainzer Landtag ein, verbunden mit der Chance, vor Ort mitzuerleben, wie über Gesetze und sonstige wesentliche Entscheidungen und Beschlüsse, die den Landtag betreffen, debattiert und entschieden wird. Ein weiterer Programmpunkt ist die Landtagsbesichtigung, der “Herzkammer der Demokratie” sowie ein Abgeordnetengespräch. Als Mitglied des Landtags und Ehrenamtspolitischer Sprecher freut sich Kropfreiter ganz besonders auf diesen gemeinsamen Austausch.

Abfahrt mit dem Bus wird um 10.00 Uhr am Bahnhof in Lingenfeld sein. Das Programm ist für alle Beteiligten kostenfrei, beinhaltet die Fahrt nach Mainz sowie ein Mittagessen. Nach dem offiziellen Teil im Landtag steht der Nachmittag zur freien Verfügung, um beispielsweise die Stadt Mainz im Rahmen einer Stadtführung oder auch auf eigene Faust zu erkunden.

Interessierte können sich bis spätestens 20. Februar 2023 unter der Mailadresse

nicole.petry@markus-kropfreiter.de

unter Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse anmelden.

Info-Hotline: 0176 – 97705028.

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„Dieser Haushalt ist ein Etat der Resilienz“ – Bätzing-Lichtenthäler zeigt Stärken des Doppelhaushalts und Schwächen der Oppositionsvorstöße auf

„Dieser Haushalt ist ein Etat der Resilienz“
– Bätzing-Lichtenthäler zeigt
Stärken des Doppelhaushalts und
Schwächen der Oppositionsvorstöße auf

„Der Doppelhaushalt 2023/2024 ist ein Haushalt des sozialen Zusammenhalts. Ein Etat der Schaffung von Problemlösungskapazitäten.“ Dieses Fazit hat Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Fraktion, in der Aussprache zum Landeshaushaltsgesetz im Landtag gezogen. Sie dankte Finanzministerin Doris Ahnen für den guten Haushalts Entwurf. Auf dieser Basis und mit den Änderungen der Ampel-Fraktionen werde Rheinland-Pfalz widerstandsfähiger gegen aktuelle und kommende Krisen. „Dieser Haushalt ist ein Etat der Resilienz. Wir als Ampel stehen für ein soziales, klimaneutrales und zukunftsorientiertes Wirtschaften und Zusammenleben. Es geht uns darum, dass Menschen, die Hilfe benötigen, individuell geholfen wird. Diese persönliche Unterstützung ist das eine. Eine zukunftsgerichtete strukturelle Hilfe ist das andere, dem wir uns verschrieben haben.“

Bätzing-Lichtenthäler zeigte anhand zahlreicher Änderungen durch die Ampel-Fraktionen – den sogenannten Deckblättern – , wie dieser Haushalt Resilienz schafft. Dabei blickte sie unter anderem auf die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. „Wir stellen in den kommenden Jahren beispielsweise 500.000 Euro zusätzlich für das Erfolgs-Projekt „Übergangscoach“ zur Verfügung. Unser Ziel: Junge Menschen früh für eine Berufsausbildung begeistern, sodass sie mittelfristig unsere Wirtschaft widerstandsfähiger machen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Als weiteres Beispiel nannte sie die Förderung von Wasserstoff als Zukunfts-Technologie. „Wir werden in den kommenden beiden Jahren insgesamt 25 Millionen Euro bereitstellen – über das neue Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation.“

Als weiteren Resilienz-Aspekt führte Bätzing-Lichtenthäler die Hilfen für Bürger*Innen auf, die Bund und Länder erarbeitet haben und finanzieren. Für diese Zusammenhalts-Pakete sei auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu danken. Das Land stemmt diesen Kraftakt im kommenden Jahr unter anderem mit mehr als 700 Millionen Euro allein für das dritte Entlastungspaket und hohen Summen für Deutschlandticket und Wohngeld, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Eine besonders starke Hilfe ist die veranschlagte 200-Millionen-Euro-Reserve, um bei Bedarf kurzfristige Unterstützung zu ermöglichen, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Und obendrauf packen wir Entlastungsmaßnahmen des Landes: Für die Unternehmen steht weiterhin der höhere Bürgschaftsrahmen zur Verfügung. Für die Versorgungsempfänger gibt es eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Wir planen für Mehraufwendungen bei der Bewirtschaftung im Hochschul-Bereich eine globale Mehrausgabe von jeweils über 30 Millionen Euro ein.“ Hinzu kommen die millionenschweren Schutzschilde für Vereine und beispielsweise insgesamt 530.000 Euro zusätzlich für Schuldnerberatung, Wohlfahrtsverbände, Tafeln und Verbraucherberatung.

Als weitere Beispiele für Widerstandsfähigkeit führte Bätzing-Lichtenthäler die milliardenschweren Töpfe für die kommunale Familie auf. „Die Gebietskörperschaften erhalten künftig über 3,8 Milliarden Euro aus der Finanzausgleichsmasse. Das ist historisch. Unseren zweiten Sprung haben wir schon zur Landung gebracht, das kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation mit über 250 Millionen Euro. Und der dritte Satz unseres kommunalen Dreisprungs ist die milliardenschwere Altschulden-Übernahme.“

Spezielle Beachtung im Doppelhaushalt finden darüber hinaus die Ahrtal-Kommunen. Im Etat werden von der Flut betroffene Städte, Gemeinden und der Landkreis besonders unterstützt – beispielsweise mit der Elektrifizierung der Ahrtalbahn und der Eifelstrecke. „Hierfür stellen wir zusätzliche 38,1 Millionen Euro bereit. Wir verbinden den Wiederaufbau mit Modernisierung und Klimaneutralität. Wir wollen E-Züge, nicht Dampfrösser“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Mit dem Einzelplan Bildung, der mit 5,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 ein Viertel des gesamten Landeshaushalts umfasst, den Investitionen in Innere Sicherheit unter anderem zum Erreichen der Zielmarke von rund 10.000 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten im übernächsten Jahr oder der zusätzlichen Stelle für eine psychotherapeutische Fachkraft für die Polizei, sowie den über 73 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren für eine resiliente Arbeitsmarktpolitik beendete Bätzing-Lichtenthäler den Blick auf Haushalt und eigene Deckblätter.

Der CDU warf sie mit Blick auf deren finanzpolitische Vorschläge Innovationsfeindlichkeit und unseriöse Finanzierung vor. „Die CDU will zwei Millionen Euro bei Maßnahmen zur Verbesserung des Technologietransfers abbauen. Die Folge wäre, dass die Innovationsagentur nicht eingerichtet werden könnte“, stellte Bätzing-Lichtenthäler fest. Und ergänzte: „Sie wollen einen Härtefallfond über zehn Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Dabei verkennen Sie, dass wir für solche Notlagen 200 Millionen Euro im Haushalt eingestellt haben.“ Ihr Fazit lautete: „Sie setzen auf Pseudo-Gegenfinanzierung wie globalen Minderausgaben oder wollen ihre dauerhaften Zusatzausgaben finanzieren, in dem Sie die einmalige Rücklage des Landes abbauen. Die CDU gebärt sich ein bisschen wie Butler James bei Dinner for One. Sie stolpert durch den finanzpolitischen Raum und nimmt Runde für Runde einen Schluck aus der Pulle.“

An die Adresse der Fraktion Freie Wähler schickte Bätzing-Lichtenthäler ebenfalls den Vorwurf der unseriösen Haushaltspolitik. „Sie wollen einen Härtefallfonds für benachteiligte Kommunen mit 100 Millionen Euro ausstatten: Dieses Geld sehen Sie für alle Kommunen vor, die durch die Neuregelung des LFAG schlechter gestellt werden. Nach Ihrem Modell müsste also auch Mainz, das gerade einen Geldregen genießt, höhere Zuweisungen erhalten. Die Höhe ihres 100-Millionen-Euro-Fonds ist dabei völlig willkürlich gesetzt.“

Bei der AfD falle vor allem auf, dass die Deckblätter gegen Geflüchtete, politische Bildung, Vielfalt, Umweltschutz, Gleichberechtigung und Präventivmaßnahmen gegen Rechtsextremismus gerichtet sind, führte Bätzing-Lichtenthäler aus. „Die AfD will einen Rechtsstaat, der auf dem rechten Auge nahezu blind ist!“ In diesem Kontext nahm die SPD-Fraktionsvorsitzende Bezug auf die jüngsten Festnahmen in der Reichsbürgerszene und deren Folgen. „Aus meiner Sicht müssen wir Konsequenzen aus dem Aufgedeckten ziehen. Es sollte das Disziplinarrecht verschärft werden, um Verfassungsfeinde schneller aus dem Staatsdienst entfernen zu können. Es sollte das Waffenrecht, soweit dies möglich ist, verbessert werden. Zudem sollten die Verfassungsschützer bundesweit prüfen, inwieweit sie die AfD intensiver beobachten können.“

Zum Abschluss zog Bätzing-Lichtenthäler Bilanz mit Blick auf aktuelle und kommende Herausforderungen. „Ich sage mit einer kleinen Prise Selbstkritik, dass es uns Politiker*Innen nicht immer gelungen ist, unsere politischen Entscheidungen gut in die Öffentlichkeit zu kommunizieren. An der Stelle können und müssen wir besser werden. Wir müssen raus ins Leben; dorthin, wo es kracht und brodelt, manchmal riecht und stinkt. Unsere Grundbotschaft sollte immer klar sein: Rheinland-Pfalz ist resilient und wird immer widerstandsfähiger.“

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Bätzing-Lichtenthäler: „KIPKI fördert Klimaschutz und Kommunen kraftvoll“ – Viel Zuspruch für das Konzept „Klimaschutz für alle“

Bätzing-Lichtenthäler:
„KIPKI fördert Klimaschutz und Kommunen kraftvoll“
– Viel Zuspruch für das Konzept
„Klimaschutz für alle“

„Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation – kurz KIPKI – gelingt der Landesregierung ein kraftvoller Doppelschlag. Zum einen erfolgt mit den 250 Millionen Euro eine spürbare Förderung des Klimaschutzes im Land. Zum anderen wird die kommunale Familie zusätzlich zum reformierten und gewachsenen kommunalen Finanzausgleich und der milliardenschweren Befreiung von Liquiditätskrediten erneut äußerst nachhaltig gefördert. Beides, Klimaschutz und kräftige Kommunen, sind Ziele, für die auch wir als SPD-Fraktion uns permanent einsetzen. Von daher können wir KIPKI nur ausdrücklich begrüßen.“ So kommentiert Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Fraktion, den heute von der Landesregierung beschlossenen und vorgestellten Entwurf zum Landesgesetz.

„Den Mix aus Pauschalförderungen und Wettbewerb ist gerecht und innovativ“, führte Bätzing-Lichtenthäler aus. Denn: Von KIPKI profitieren alle Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie und -angehörige Städte sowie Landkreise durch eine Pauschalförderung – Ortsgemeinden über die Verbandsgemeinden, die deren Projekte bei einer Antragstellung berücksichtigen. Am zweiten Teil, dem Wettbewerb, können sich Kommunen, kommunale Unternehmen, Joint Ventures mit kommunaler Beteiligung sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen. Bei Letzteren sind die Zustimmung der Kommune und ein überragendes kommunales Interesse erforderlich. Für Ortsgemeinden gibt es einen eigenen Förderstrang.

„Aus Sicht der SPD-Fraktion ist hervorzuheben, dass KIPI einen Förderschwerpunkt bei Maßnahmen im Bereich Kitas und Schulen sowie an kommunalen Begegnungsorten wie Dorfgemeinschaftshäusern oder Freizeiteinrichtungen setzt. Das stärkt den Gedanken ,Klimaschutz für alle‘“, so Bätzing-Lichtenthäler. „Gerade beim Klimaschutz ist es wichtig, möglichst vielen Menschen möglichst niedrigschwellige Möglichkeiten aufzuzeigen – beispielsweise mit sogenannten Balkonkraftwerken. Denn klar ist: Viele kleine Schritte ergeben einen großen Fortschritt – das gilt auch und gerade beim Kampf gegen den Klimawandel.“

 

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Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023

Gesetzliche Neuregelungen
ab Januar 2023

Einführung des Bürgergelds: Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns und sorgen so für mehr

Respekt, Sicherheit und weniger Bürokratie. Berufliche Qualifikation kann etwa durch einen Weiterbil-
dungsbonus in Höhe von 150 Euro gefördert werden. Die Regelsätze steigen ab Januar 2023:

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Alleinstehende / Alleinerziehende 502 € (+ 53 €) Regelbedarfsstufe 1

Paare je Partner:in / Bedarfsgemeinschaft 451 € (+ 47 €) Regelbedarfsstufe 2

Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 402 € (+ 42 €) Regelbedarfsstufe 3

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 € (+ 44 €) Regelbedarfsstufe 4

Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 € (+ 37 €) Regelbedarfsstufe 5

Kinder von 0 bis 6 Jahren 318 € (+ 33 €) Regelbedarfsstufe 6

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Hinweis: Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe
von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.

Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.

Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.

Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.

Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regel-
altersgrenze noch nicht erreicht haben.

Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.

Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.

Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.

Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskosten-
pauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen. Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.

Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.

Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.

Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.

Steuererleichterungen für Photovoltaik: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.

Mehrwegpflicht für To-go-Essen: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

Chancen für Geduldete: 2023 tritt das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Das heißt: Langjährig Geduldete, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren hierzulande gelebt haben, sich zur deämokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind, haben dann 18 Monate Zeit, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, Deutsch sprechen und ihre Identität nachweisen können.

Neuerungen beim Betreuungsrecht: 2023 tritt die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts in Kraft. Dadurch soll die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert werden. Bei den neu eingeführten Registrierungsverfahren haben wir nachjustiert: Betreuer:innen haben nun mehr Zeit, ihre Sachkunde nachzuweisen.

 

Lieferkettengesetz tritt in Kraft: Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Ziel ist es, Menschenrechte in internationalen Lieferketten besser zu schützen. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren.

Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Digitale Gesetzesverkündung: Das Bundesgesetzblatt wird digital und frei zugänglich und nutzbar für jede:n. Gesetze werden damit in der Regel nur noch digital verkündet.

Weniger Förderung für E-Autos: Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten keine Förderung mehr. Zudem sinkt der Umweltbonus für E-Autos. Ab September werden nur noch Privatpersonen gefördert.

Höhere Tabaksteuer: Ab Januar 2023 steigen die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

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Rheinland-Pfalz ist „OZG ready“: Verwaltungsdigitalisierung nimmt ab 2023 weiter an Fahrt auf

Rheinland-Pfalz ist „OZG ready“:
Verwaltungsdigitalisierung nimmt ab 2023 weiter
an Fahrt auf

Das rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerium und die Kommunalen Spitzenverbände haben die Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes (OZG) am 31.12.2022 zum Anlass für eine Bilanz der bisherigen OZG-Umsetzung genommen und weitere Schritte auf dem Weg zur digitalen Verwaltung in Rheinland-Pfalz vereinbart. In einem gemeinsamen Strategiepapier unterstreichen Land und Kommunen ihren ganzheitlichen Ansatz bei der Verwaltungsmodernisierung, der neben dem digitalen Zugang zur Verwaltung auch die Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse in den Blick nimmt. Ein wichtiger Meilenstein ist zum Jahresende erreicht: Rheinland-Pfalz hat die technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die Verwaltungsdigitalisierung ab 2023 zielgerichtet weiter voranzutreiben. 

„Im Rahmen der OZG-Umsetzung konnten bereits wichtige Weichen für eine moderne, nutzerfreundliche und zukunftsfähige digitale Verwaltung gestellt werden. Durch die gemeinsame Meilensteinplanung von Land und Kommunen steht die Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz auf einem soliden Fundament, auf dem wir nun weiter aufbauen können. Damit kann die OZG-Umsetzung in Rheinland-Pfalz ab 2023 spürbar an Fahrt aufnehmen“, erklärte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

„Bei der Umsetzung des OZG geht es um mehr als den Einsatz von neuer Software zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Es geht vor allem darum, im Rahmen der Digitalisierung schlankere Bearbeitungsprozesse aufzusetzen und viele der bisher gängigen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen. Das alles braucht Zeit, führt aber letztlich zu mehr Effizienz in der Verwaltung und somit zu mehr Kundenzufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern“, so Michael Mätzig, Geschäftsführender Direktor des Städtetags stellvertretend für die Kommunalen Spitzenverbände.

Das Onlinezugangsgesetz wollen Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände daher als Startschuss für eine umfassende Verwaltungsmodernisierung verstanden wissen: „Die Orientierung an den Nutzerinnen und Nutzern steht für uns dabei im Mittelpunkt der Verwaltungsdigitalisierung. Deswegen haben wir uns in Rheinland-Pfalz entschieden, die OZG-Umsetzung auf den gesamten internen Verwaltungsprozess zu beziehen. Wir denken digitale Verwaltung somit umfassend neu. Das braucht Zeit“, betonen Land und Kommunen.

Einen wesentlichen Erfolg des Onlinezugangsgesetzes sehen Land und Kommunen in der Schaffung kooperativer und nachhaltiger Strukturen für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland: „Die im Rahmen der OZG-Umsetzung angestoßene arbeitsteilige Umsetzung war richtig und wichtig. Damit ist eine innovative Form der Zusammenarbeit entstanden, auf der auch über die OZG-Umsetzung hinaus aufgesetzt werden kann.“ Letztlich seien die Entscheidung für das arbeitsteilige „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) und die Bereitstellung der Konjunkturmittel des Bundes allerdings zu spät gekommen. „So wurde zwar eine kluge Lösung für ein komplexes Vorhaben gefunden, aber eben auch ganz unmittelbar wichtige Zeit verloren, die Länder und Kommunen zur konkreten Umsetzung der OZG-Lösungen gebraucht hätten“, halten Land und Kommunale Spitzenverbände fest.

Von Anfang an hatten das rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerium und die Kommunalen Spitzenverbände im Bund auf eine Priorisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen gedrängt. Land und Kommunen betonen: „Die von uns eingeforderte Priorisierung hat zwar zu einer Fokussierung auf zentrale Leistungen geführt, aber nicht zu einer Beschleunigung.“ So ist das von Rheinland-Pfalz und Hessen entwickelte OZG-Breitband-Portal eine der wenigen priorisierten Leistungen, die bereits bundesweit einsatzbereit sind.

Den Umsetzungszeitraum 2023 und 2024 wollen Land und Kommunen nun nutzen, um die bundesweit verfügbaren EfA-Leistungen landesseitig bereitzustellen. „Mit der Zusammenarbeit des kommunalen und des landesseitigen Umsetzungsprojektes haben wir in Rheinland-Pfalz dafür eine sehr gute Basis.“ Gemeinsam werde man den OZG-Prozess einer Prüfung unterziehen und die Erkenntnisse in die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes einfließen lassen. „Dabei muss insbesondere die kommunale Perspektive stärker berücksichtig werden“, erklären Land und Kommunen abschließend.

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Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition

Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen ab. Wir lassen niemanden alleine.

Maßnahmen des ersten Entlastungspakets vom 23. Februar 2022

Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro im Jahr.

Erhöhung der Fernpendlerpauschale: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöhen wir die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.

Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.

Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.

Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Davon profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer:innen, besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung.

• Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen:
o erweiterte Verlustverrechnung
o Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr
o Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr
o Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
o Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus

Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets vom 24. März 2022
Entlastungen für Bürger:innen
Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang – von Juni bis August 2022 – 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).

ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Das 9-Euro-Ticket galt von Juni bis August 2022 für alle Bürger:in-
nen in ganz Deutschland.

Stabile Energieversorgung durch Diversifizierung unserer Energiequellen
Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Bundesregierung hat wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Erneuerbare Energien erhalten künftig Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.

Bereitstellung von Gas: Ausgefallene Gaslieferungen kompensieren wir durch neue Energiepartnerschaften und die Diversifizierung unserer Bezugsquellen. Bislang kam der größte Teil der Erdgas-Importe über Pipelines nach Deutschland. Gas kann aber auch in flüssiger Form (Liquified Natural Gas, LNG) per Schiff nach Europa und Deutschland gebracht werden. Deshalb hat die Ampel frühzeitig damit begonnen, schwimmende LNG-Terminals zu mieten. Zusätzlich treiben wir den Bau von LNG-Terminals an Land voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Wir füllen die Gasspeicher und treffen Vorsorge für den Winter. Anfang des Jahres waren die Gasspeicher kaum gefüllt. Das haben wir geändert und dafür gesorgt, dass die Speicher in-zwischen nahezu vollständig gefüllt sind.

Förderung von Wasserstoff: Wir beschleunigen den Hochlauf unserer Wasserstoffwirtschaft und bauen unsere internationalen Lieferpartnerschaften aus. Dazu werden wir auch verstärkt klimaneutralen Wasserstoff importieren. 

Stärkung des Ordnungsrahmens

Entlastungen für Verbraucher:innen gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kund:innen weitergegeben werden.

Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu können.


Verringerung des Energieverbrauchs

Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilieneigentümer:innen werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.

Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.

Aufruf der Bundesregierung zum Energiesparen: Wir müssen aber auch Energie einsparen. Damit das gelingt, hat die Ampel die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. Mit Erfolg: Viele Haushalte und Unternehmen haben in den vergangenen Monaten den Energieverbrauch deutlich reduziert.

Maßnahmen des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022

Maßnahmen auf dem Energiemarkt

Hohe Zufallsgewinne abschöpfen: Viele Energieunternehmen erzielen wegen des Marktdesigns hohe unerwartete Gewinne, sogenannte Über- oder Zufallsgewinne. Diese schöpfen wir EU-weit ab, um eine Strompreisbremse zu finanzieren (siehe S. 4, Abwehrschirm vom 29. September 2022).

Anstieg der Netzentgelte dämpfen: Netzentgelte sind Teil der Strompreise und werden somit von den Verbraucher:innen getragen. Wir sorgen dafür, dass ihr Anstieg begrenzt wird.

Entlastung beim CO2-Preis: Die für Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Brennstoffe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Auch die Folgeschritte verschieben sich.

Entlastungen für Bürger:innen

Familien unterstützen: Wir erhöhen ab Januar 2023 Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen). Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.

Einmalzahlung für Studierende: Mit einer Energiepreispauschale von 200 Euro entlasten wir Studierende sowie Fach- und Berufsschüler:innen. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.

Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.

Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält einen zweiten Heizkostenzuschuss (415 für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro).

Einführung des Bürgergelds: Ab 2023 sorgt das Bürgergeld für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chancen. Der Regelsatz steigt um 53 Euro auf 502 Euro, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.

Einmalzahlung für Rentner:innen: Sie erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.

Weniger Sozialabgaben bis 2.000 Euro: Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.

• Das Kurzarbeitergeld haben wir bis Ende 2023 verlängert. Es gilt weiterhin der erleichterte Zugang, zudem können auch Leiharbeitnehmer:innen die Unterstützung erhalten.

Abbau der kalten Progression: Um die Folgen der Preissteigerungen auszugleichen, passen wir die Einkommensteuertarife an. Das bedeutet: weniger Steuern und mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.

• Wir führen ein Deutschlandticket für 49 Euro monatlich ein. Damit kann der ÖPNV in ganz Deutschland für beliebig viele Fahrten genutzt werden.

Sonderzahlungen von Arbeitgebern: Diese können als Inflationsausgleich gewährt werden und sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Dies gilt bis Ende 2024.

• Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.

• Die Home-Office-Pauschale wird verbessert und entfristet: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr (ursprünglich waren 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr geplant).

• Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme senken wir bis Ende 2024 auf 7 Prozent.

Unterstützung für Unternehmen

• Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert. Damit entlasten wird rund 9.000 Betriebe, die viel Energie benötigen.

• Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert, darunter das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur Liqui-ditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm.

• Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 auf 7 Prozent reduziert.

Maßnahmen des Abwehrschirms über 200 Milliarden Euro vom 29. September 2022

Soforthilfe Dezember

• Private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Wärme im Jahr wird die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse.

Energiepreisbremsen

Gas- und Fernwärme-Preisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bis herigen Verbrauchsmenge (bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021). Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Gaseinsparen aufrechterhalten werden.

Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, den Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Besondere Regelungen für Härtefälle: Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen wie z. B. Öl oder Holzpellets heizen und besonders belastet sind.

Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für ihren Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

• Parallel arbeitet die Bundesregierung an der Einführung eines befristeten Solidarbeitrags auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.

Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

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Digitalisierungsminister Schweitzer überreicht Bewilligungsbescheide an Krankenhäuser in Speyer und Ludwigshafen für den digitalen Ausbau

Digitalisierungsminister Schweitzer
überreicht Bewilligungsbescheide an
Krankenhäuser in Speyer und Ludwigshafen
für den digitalen Ausbau

Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat dem Sankt Vincentius Krankenhaus in Speyer und dem Krankenhaus Zum Guten Hirten in Ludwigshafen Förderbescheide in Höhe von insgesamt rund 2,3 Millionen Euro überreicht. Diese übergab er in Vertretung von Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Mittel dienen dem Ausbau der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und der Schaffung von Voraussetzungen für mobiles Arbeiten, um die Patientenversorgung zu verbessern und das Krankenhauspersonal zu entlasten.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung der Krankenhausstandorte – konkret vor Ort in Speyer und Ludwigshafen, aber auch für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Alexander Schweitzer bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige, moderne Gesundheitsversorgung sowie die zunehmende Digitalisierung seien zentrale Punkte der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert.

Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.

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Ruhose/Raab: Telekommunikationsunternehmen müssen Versorgungsauflagen beim Mobilfunk erfüllen

Ruhose/Raab:
Telekommunikationsunternehmen müssen Versorgungsauflagen beim Mobilfunk erfüllen –
2022 ist wichtiger Meilenstein für die Mobilfunkversorgung in Deutschland

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat in seiner heutigen Sitzung über die Einhaltung der Versorgungsauflagen durch die Mobilfunkunternehmen beraten. Die Auflagen der Bundesnetzagentur sehen vor, dass die Mobilfunkunternehmen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte, alle Bundesautobahnen sowie die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen müssen. Dazu erklärten Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, und Fedor Ruhose, Digitalisierungsstaatssekretär und CIO des Landes Rheinland-Pfalz, die ordentliche und stellvertretende Mitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur sind:

„Die heutige Anhörung der Telekommunikationsunternehmen zur Einhaltung der Versorgungsauflagen hat gezeigt, dass der Weg zu einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung noch nicht abgeschlossen ist. Eine verlässliche und flächendeckende Mobilfunkversorgung hat für Deutschland und Rheinland-Pfalz eine enorme wirtschafts- und infrastrukturpolitische Bedeutung. Wir erwarten daher, dass die Unternehmen ihre heute vorgestellten Anstrengungen noch intensivieren werden.“

Zu den Zusagen der Telekommunikationsunternehmen, die Versorgungsauflagen bis Ende des Jahres weitestgehend zu erfüllen, erklärte Staatsekretär Fedor Ruhose: „Oftmals ist der Blick auf die Versorgungsstatistik zufriedenstellender als unsere Alltagserfahrung mit den Funklöchern beim Mobilfunk. Auch wenn viel getan wurde: Es bleibt die Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen, für einen flächendeckenden und hochwertigen Mobilfunk in Deutschland zu sorgen.“

Zu den weiteren Schritten, die notwendig sind, um die Versorgungsauflagen zu erfüllen, erklärte Staatsekretärin Heike Raab: „Der Beirat der Bundesnetzagentur hat wichtige Eckpunkte für das aktuelle Verfahren vorgegeben. Um die Versorgung mit Mobilfunk auch in den ländlichen Regionen weiter voranzutreiben, ist ein Dreiklang aus Versorgungsauflagen, Kontrollen und Sanktionierung durch die Bundesnetzagentur notwendig.“

Im Januar 2023 wird die Bundesnetzagentur erneut über die Erfüllung der Versorgungsauflagen bis zur Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2022 berichten. „Auf dieser Grundlage wird dann eine tiefenscharfe Bewertung der tatsächlich erreichten Ziele im Frühjahr erfolgen müssen“, betonten Raab und Ruhose.

Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung hat Rheinland-Pfalz mit den vier großen Telekommunikationsunternehmen Anfang November 2022 einen Mobilfunkpakt unterzeichnet. Die gemeinsame Vereinbarung enthält gegenseitige Zusagen und Verpflichtungen von Land und Netzbetreibern, um bestehende weiße Flecken bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und leistungsfähigen Mobilfunk in die Fläche zu bringen. Unter anderem beinhaltet der Mobilfunkpakt verpflichtende Angaben zur Errichtung und Aufrüstung von Mobilfunkmasten, zum Monitoring des Ausbaufortschritts, zu Erleichterungen im Landesbaurecht sowie zur gemeinsamen Zusammenarbeit.

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